Ökolandbau
Verpflichtungserklärung - Gärrestabnahme von Bio-Betrieben aus Biogasanlagen mit konventionellen Gärsubstraten
Stand: Dezember 2015
Autorin:
Martin Zengel (Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft, Institut für Ernährung und Markt)
Öko-Betriebe, die aus einer Biogasanlage Gärreste beziehen bzw. in eine Anlage Substrate liefern und Gärreste wieder zurücknehmen, müssen der Kontrollstelle eine Verpflichtungserklärung des Betreibers vorlegen, dass keine anderen als im Anhang I der VO (EG) Nr. 889/2008 aufgeführten Stoffe eingesetzt werden und die Kontrollstelle jederzeit Einblick in das Betriebstagebuch, auch vor Ort, nehmen kann.
Verpflichtungserklärung - Gärrestabnahme von Bio-Betrieben aus Biogasanlagen mit konventionellen Gärsubstraten (233 KB)
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