Freitag, 29. März 2024
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Prozessbiologie

Hinweise zum (Wieder) Anfahren von Biogasanlagen

Stand: November 2017

Autoren:

Robert Kliche, Dr. Mathias Effenberger (Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft, Institut für Landtechnik und Tierhaltung)

Dr. Michael Lebuhn (Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft, Abteilung Qualitätssicherung und Untersuchungswesen)

Josef Götz (Fachverband Biogas e.V)

Seit Inkrafttreten der EEG Novelle im Jahr 2014 werden nur noch wenige neue Biogasanlagen gebaut. Infolge dessen ist auch die Anzahl der Erstinbetriebnahmen von Fermentern stark zurückgegangen. Jedoch müssen immer wieder Gärbehälter, die bereits seit längerer Zeit in Betrieb sind, zu Revisionszwecken oder Instandsetzungsarbeiten entleert und gereinigt werden, um weiterhin einen störungsfreien Betrieb gewährleisten zu können. Auch wenn sich die Erstinbetriebnahme von einer Wiederinbetriebnahme nach einer Revision in einzelnen Punkten unterscheidet, gelten doch bei beidem ähnliche Grundprinzipien für die Durchführung. Aus diesem Grund wurde die Fachinformation „Hinweise (Wieder)Anfahren einer Biogasanlage“ erstellt. Hier wird sowohl die Erstinbetriebnahme eines Gärbehälters, als auch die Wiederinbetriebnahme nach einer Fermenterrevision behandelt. Außerdem wird auf die möglichen Gefahren beim Anfahren einer Biogasanlage hingewiesen.

Hinweise zum (Wieder)Anfahren von Biogasanlagen (550 KB)

Alle Fachinformationen im Überblick