Neue Förderung für emissionsmindernde Maßnahmen bei Wirtschaftsdüngern
Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat hat eine neue Förderrichtlinie zur Unterstützung von Investitionen in emissionsmindernde Maßnahmen bei der Vergärung von Wirtschaftsdüngern veröffentlicht.
Ziel der Förderung ist es, klimaschädliche Emissionen – insbesondere Methan – deutlich zu reduzieren und gleichzeitig die Erzeugung erneuerbarer Energien durch den verstärkten Einsatz von Wirtschaftsdüngern in Biogasanlagen auszubauen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden unter anderem:
- Umrüstung bestehender Biogasanlagen zur stärkeren Nutzung von Wirtschaftsdüngern
- Bau und Erweiterung von Lager- und Aufbereitungseinrichtungen
- Maßnahmen zur Sammlung, Annahme und Logistik von Wirtschaftsdüngern
- Investitionen in neue Anlagen mit hohem Wirtschaftsdüngeranteil
Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind:
- Landwirtschaftliche Betriebe
- Gewerbliche Unternehmen
- Kommunale Unternehmen (mit eigenständigem Betrieb)
Förderhöhe
- Zuschüsse von bis zu 40 % der Investitionskosten
- Maximal 300.000 Euro pro Vorhaben
Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt über das Online-Portal „easy-Online“. Anträge können:
- für bauliche Maßnahmen bis 31.12.2028
- für andere Maßnahmen bis 30.06.2029 gestellt werden.
Nähere Informationen, Details zu den Förderbedingungen sowie die Antragstellung finden Sie unter:
https://wirtschaftsduenger.fnr.de/
